Leseprobe 3. Buch

Bismarck – Denkmal in Aumühle

Otto Eduard Leopold von Bismarck – Schönhausen, geboren am 1. 4. 1815 in Schönhausen / Elbe, gestorben am 30. 7. 1898 in Friedrichsruh / Aumühle, ab 1865 Graf von Bismarck – Schönhausen, ab 1871 Fürst von Bismarck, ab 1890 auch Herzog von Lauenburg, war von 1867 bis 1871 Ministerpräsident in Preußen und gleichzeitig Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes, ab 1871 erster Reichskanzler des Deutschen Reiches.

Bereits 1868 wurden für Bismarck zu seinen Ehren Denkmäler in Deutschland wie auch in den damaligen Kolonien und auch auf anderen Kontinenten errichtet. Von den vielen Denkmälern und Türmen existieren heute noch 67 Denkmäler und Tafeln und 173 Bismarcktürme, davon 146 in Deutschland. Hier ist besonders festzuhalten, dass die Initiativen von unten her, also von der Bürgerschaft und den Studenten – Verbänden herkamen und nicht wie üblich von der „Obrigkeit“.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass man auch in Aumühle, wo Bismarck seine letzte Ruhe fand, ein Bismarck – Denkmal errichtete, und zwar auf dem Berliner Platz in Sichtweite des von Emil Specht von 1898 bis 1901 erbauten Bismarckturms. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum die Aumühler Bürger seit dem Jahr 2000 das Denkmal nicht mehr haben wollen.                        

Wie man deutlich sehen kann, wird das Reliefportrait von Bismarck von zwei beeindruckenden Adlern bekrönt, neben einer Inschrift scheint eine „eiserne Faust“ aus dem Gedenkstein heraus zu wachsen, Sinnbild für den Eisernen Kanzler.        Das Denkmal wurde von dem Salzburger Bildhauer Leo von Moos (1872 – 1943) geschaffen. Moos war Spezialist für Denkmäler des Turnvaters Jahn, zum 60jährigen Regierungsjubiläum von Kaiser Franz Joseph I. schuf er seine Büste aus Untersberger Marmor. Ein Kriegerdenkmal mit einem nachdenklichen Soldaten oder der Ambo und ein Relief von vier Betenden von 1926 aus der Schlosskapelle des Schlosses Goldenstein zählen ebenfalls zu seinen Werken.

So weit, so gut.

Aber das Denkmal wurde von einem glühenden Verehrer Bismarcks in Auftrag gegeben, allerdings wurde dieser beständig von dem ersten Reichskanzler des Deutschen Reichs abgelehnt.                                                                                    

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Der Merziger Adler

Man findet ihn bei der Bundeswehr am Barett der Fallschirmjäger, einen stürzenden Adler, ebenfalls als Ärmelabzeichen mit Zusätzen für die jeweilige Aufgabenstellung der entsprechenden Truppenteile. Mit einem stürzenden Adler ehrt man in der Graf – Werder – Kaserne in Saarlouis die gefallenen Kameraden. Der Adler befindet sich auf einem Marmor – Gedenkstein in einem silberfarbenen Kranz, halb aus Eichenlaub, halb aus Lorbeerblättern.

Merzig, die Kreisstadt des Landkreises Merzig – Wadern im Saarland, ist wie Lebach oder Saarlouis ein Bundeswehr– Standort, der sofort gedanklich mit Fallschirmjägern verbunden wird.                                                   

                                                                                                                                                                            

Hier sei mir ein persönlicher Gedanke erlaubt. Wenn ich nur den Namen Lebach höre, fällt mir sofort der 20. Januar 1969 ein. An diesem Tag, genauer gesagt, vom 19. auf den 20. 1. 1969 hatte ich als Wachhabender Dienst in der Freiherr vom Stein – Kaserne in Diez / Lahn. Nach Beendigung meiner Wache erfuhr ich von dem Soldatenmord an den Kameraden in Lebach. Die Bilder von den ermordeten Soldaten habe ich noch heute vor meinen Augen, entsprechend hat die Ehrung von gefallenen Kameraden, inbesondere diesen, für mich eine besondere Bedeutung.

In der Merziger Kaserne „Auf der Ell“ findet man in einer gepflegten Grünanlage eine große Tafel aus rotem Marmor mit einem stürzenden Adler, darunter in goldenen Lettern die Aufschrift „Dem Deutschen Fallschirmjäger“.

Natürlich ist es klar, dass eine solch beeindruckende Tafel nicht zur Standard –  Ausstattung einer Bundeswehr – Liegenschaft gehört, wo also kommt sie her ?

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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Bundesadler (Kindermann – Adler)

In Karlsruhe, der Residenz des Rechts, wie es wohl in juristischen (?) Kreisen genannt wird, hatte der Bundesadler lange Zeit einen eher zurückgezogenen Platz in den in der ersten Reihe stehenden Bundesgerichten. Entsprechend und mit dem nötigen Respekt fragte ich also dort wegen Informationen zu den Adler – Darstellungen in den Sälen der Gerichte nach, zumal man ja öfter einen „Adler“ im Bundesgerichtshof und ein hölzernes Adler – Relief im Bundesverfassungsgericht in der Berichterstattung gesehen hatte. Aus vielen Seiten Papier, die ich erhielt, ging hervor, dass im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, unserer Verfassung, nichts über den Bundesadler steht. Dort ist lediglich zu lesen, dass die Farben des Bundes  

                                        schwarz – rot – gold                                          

                                                                                                                           sind.

Das offizielle Hoheitsabzeichen der Bundesrepublik Deutschland, das Bundeswappen, zeigt „auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel geöffnet, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge in roter Farbe“.

Damit gab Bundespräsident Theodor Heuss am 20. 1. 1950 bekannt, was die Bundesregierung beschlossen hatte, also kein Gesetz sondern ein Beschluss. Dieser Beschluss entsprach wörtlich der Verordnung vom 11.11.1919 von Reichspräsident Friedrich Ebert (bis auf das Wort „Reich“, welches durch „Bund“ ersetzt wurde). Das Adler – Symbol entsprach auch dem von Tobias Schwab      1926 gestalteten und 1927 eingeführten Staatswappen der Weimarer Republik.    

            

Der zurückgezogene Platz des Adlers in der „Residenz des Rechts“ sollte sich erst ändern, als das Prinz – Max – Palais in den Jahren 1968 / 69 für das Bundesverfassungsgericht zu klein wurde und ein neues Amtsgebäude her musste.

Hier spielte Kunst am Bau und Künstlerische Ausgestaltung eine große Rolle.     Kunst am Bau besagt, dass an öffentlichen Gebäuden ein bestimmter Satz der Gesamtkosten  für diese Kunst eingesetzt werden muss.                                                                                                                        

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